Bundes-Klimaschutzgesetz

Das Bundes-Klimaschutzgesetz dient dem Zweck, die Erfüllung der nationalen Klimaschutzziele sowie die Einhaltung der europäischen Zielvorgaben zu gewährleisten.

Das Gesetz trat am 18.12.2019 in Kraft und gibt einzelnen Sektoren, z.B. dem Verkehr, zulässige Jahresemissionsmengen vor.